Bis zu 6.000 € Förderprämie
für E-Autos und Plug-in-Hybride2
 
 
 
 
 
Bis zu 6.000 € Förderprämie
für E-Autos und Plug-in-Hybride2

 

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.

Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

 

Anspruchsberechtigte:​

  • Privatpersonen (keine Unternehmen).​

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.​

  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.

 ​

Art & Höhe der Förderung:​

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​

  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. ​

  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.​

  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.​

  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.​

     

Welche Fahrzeuge werden gefördert?​

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)​

  • mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km​

  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.​

     

Antrag:​

  • Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.​

 ​

Gültigkeit:​

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. ​

Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!

2Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.