und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**
mit 9.200,- € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr
DS 3 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 115 kW (156 PS)
Komb. Werte gem. WLTP¹:
DS 3 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 15,5 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**
mit 9.650 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr
N°4 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 158 kW (213 PS)
Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°4 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 15,0 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**
mit 8.150 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr
N°4 PLUG-IN-HYBRID PALLAS, 165 kW (225 PS) Systemleistung, Benzin-Plug-In-Hybrid, 1.598 cm³
Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°4 PLUG-IN-HYBRID PALLAS: Energieverbrauch (gewichtet): 13,2 kWh/100 km plus 3,0 l/100 km; CO2-Emission 60 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 6,2 l/100 km; CO2-Klasse: E
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**
mit 7.150 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr
N°7 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 169 kW / 230 PS
Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°7 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**
mit 8.780 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr
N°8 FWD PALLAS, Elektromotor, 169 kW (230 PS)
Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°8 PALLAS: Energieverbrauch 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Seit dem 19. Mai 2026 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Förderzentrale Deutschland Anträge auf die staatliche Förderung gestellt werden:
Die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
- Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Inland (keine Unternehmen).
- Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
- Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
Art & Höhe der Förderung:
- Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €
- Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €.
- Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
- Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
- mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km im EAER-City
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Antrag:
- Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Gültigkeit:
- Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2029 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen.
FAQ
ELEKTROAUTOFÖRDERUNG
Voraussetzungen für die Antragsberechtigung
eingetragenen Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Gemeinschaften werden beide Einkommen gemeinsam veranlagt.
Voraussetzungen für die Förderung von Fahrzeugen
Wie hoch sind die Förderbeträge jeweils?
Wann und wie kann der Förderantrag konkret gestellt werden?
Die Förderung ist seit dem 19. Mai online möglich. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, beantragt wird die Förderung bei der Förderzentrale Deutschland unter diesem Link: https://foerderzentrale.gov.de/foerderung-finden/a7218433-83c6-49d3-93e0-5ed0f1862891
Informationen zu den Anforderungen sind hier verfügbar.
- die zwei neusten Einkommensteuerbescheide (auch die des Partners bei gemeinsamem Haushalt, falls kein gemeinsamer Bescheid vorliegt)
Konkret werden aus dem Einkommensteuerbescheid folgende Angaben benötigt (nicht benötigte Angaben können abgedeckt werden):
- Adressat des Steuerbescheides
- Steuer-ID
- Datum des Bescheids und Steuerjahr
- Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
- Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).
Bei Kindern:
- Geht die Anzahl förderrelevanter Kinder (kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) aus den Steuerbescheiden hervor, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
- Andernfalls kann z.B. der Kindergeldnachweis der Familienkasse eingereicht werden Zusätzlich bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern:
- EU-Konformitätsbescheinigung (falls nicht vorhanden, kann sie z.B. beim Autohändler oder Leasinggeber angefragt werden)
Alle offiziellen Informationen zu den Anforderungen / erforderlichen Unterlagen findet man hier.
Ja, für die Online-Antragstellung wird ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Voraussetzung dafür ist ein Elster-Zertifikat bzw. ein Online-Ausweis
Der aktuellste Stand der Anforderungen/Informationen kann jederzeit hier nachgelesen werden.



















