Bis zu 6.000 € Förderprämie
für E-Autos und Plug-in-Hybride2

 
 
 
 
 
Bis zu 6.000 € Förderprämie
für E-Autos und Plug-in-Hybride2
DS ELEKTRO- UND PLUG-IN-HYBRID-ANGEBOTE: BIS ZU 6.000 € STAATLICHE FÖRDERPRÄMIE SICHERN**
DS 3 E-TENSE PALLAS
ab 299 € / Monat*
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern
**
mit 9.200,- € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr

DS 3 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 115 kW (156 PS)

Komb. Werte gem. WLTP¹:
DS 3 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 15,5 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
N°4 E-TENSE PALLAS
ab 225 € / Monat*
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern
**
mit 9.650 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr

N°4 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 158 kW (213 PS)

Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°4 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 15,0 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
N°4 PLUG-IN-HYBRID PALLAS
ab 285 € / Monat*
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern
**
mit 8.150 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr

N°4 PLUG-IN-HYBRID PALLAS, 165 kW (225 PS) Systemleistung, Benzin-Plug-In-Hybrid, 1.598 cm³

Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°4 PLUG-IN-HYBRID PALLAS: Energieverbrauch (gewichtet): 13,2 kWh/100 km plus 3,0 l/100 km; CO2-Emission 60 g/km CO2-Klasse: B; Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch 6,2 l/100 km; CO2-Klasse: E
N°7 E-TENSE PALLAS
ab 299 € / Monat*
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern**

mit 7.150 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr

N°7 E-TENSE PALLAS, Elektromotor, 169 kW / 230 PS

Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°7 E-TENSE PALLAS: Energieverbrauch 16,1 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A
N°8 PALLAS
ab 395 € / Monat*
und bis zu 6.000 € staatliche Förderprämie sichern
**
mit 8.780 € Sonderzahlung
Kilometerleasing: Laufzeit 48 Monate, Laufleistung 10.000km/Jahr

N°8 FWD PALLAS, Elektromotor, 169 kW (230 PS)

Komb. Werte gem. WLTP¹:
N°8 PALLAS: Energieverbrauch 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission 0 g/km; CO2-Klasse: A

​Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.​

 

​Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:

 

 

Seit dem 19. Mai 2026 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Förderzentrale Deutschland Anträge auf die staatliche Förderung gestellt werden: 

 

ANTRAG STELLEN

 

 

Die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:​

 ​

Anspruchsberechtigte:​

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Inland (keine Unternehmen).​
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.​
  • Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.

 ​

Art & Höhe der Förderung:​

  • Basisförderung: Elektro 3.000 €/ Plug-in Hybrid 1.500 €​
  • Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €/PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. ​
  • Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.​
  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.​
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.​

 

Welche Fahrzeuge werden gefördert?​

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)​
  • mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sog. Range-Extender), sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km​ im EAER-City
  • Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.​​

 

Antrag:​

  • Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.​

 ​

Gültigkeit:​

  • Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2029 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. ​

 

Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen.

FAQ

ELEKTROAUTOFÖRDERUNG

Voraussetzungen für die Antragsberechtigung

Voraussetzungen für die Förderung von Fahrzeugen

Wie hoch sind die Förderbeträge jeweils?

Wann und wie kann der Förderantrag konkret gestellt werden?

2/**Für Privatkunden mit Hauptwohnsitz im Inland bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km im EAER-City) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 € , bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2029 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.